Kosten und Erstattung

Kostenlos – ca. 15 min per Telefon oder Videocall je nach Wunsch.

Bei diesem Termin besprechen wir, ob deine Beschwerden bei mir an der richtigen Adresse sind, was ungefähr an Behandlungskosten auf dich zu kommt, wie eine mögliche Behandlung aussehen könnte und Terminvereinbarung für den Ersttermin. Anschließend kommt der Anamnesebogen per Email zu Dir.

Hier werden keine Ferndiagnosen gestellt oder Therapien empfohlen.

Dein Invest

30€
in der Regel
pro Viertelstunde

Inklusive:

  • Alle Behandlungen und Beratungen
  • Inklusive Mittel und Therapiematerial welches während der Behandlung verwendet wird.
  • Exklusive Kosten von Drittanbietern wie z.B. Laborkosten, verordnete Arzneien etc.
Zusatzversicherungen

Bei regelmäßiger Inanspruchnahme von Heilpraktikerleistungen, kann eine Zusatzversicherung von Vorteil sein. Erschwingliche und gute Zusatzversicherungen kannst Du bei vielen Privatversicherungen ergänzend zur gesetzlichen Krankenversicherung abschließen. Da die Versicherungsunternehmen viele unterschiedliche Tarife anbieten, informiere Dich bitte auf den Webseiten der Versicherer oder lasse Dich von einer Fachperson beraten.

GeBüH – Gebührenverordnug für Heilpraktiker

Hier erfolgt die Rechnungsstellung nach der GeBüH – der Gebührenverordnung für Heilpraktiker oder auf Wunsch nach dem Hufelandverzeichnis. 

„Anders als bei Ärzten, die bei der Abrechnung gesetzlich an die Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ)  gebunden sind, gibt es für Heilpraktiker keine durch Landes- oder Bundesrecht bindende Gebührenordnung. Als Orientierungshilfe für die Erstattung der Heilpraktikerleistung durch die Kostenträger gibt es stattdessen das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH). Darin werden viele, aber nicht alle, Heilpraktikerleistungen aufgeführt. Die Leistungszusagen der Kostenträger sind in der Regel an das GebüH geknüpft, jedoch in unterschiedlicher Höhe.“ – BDH – Bund Deutscher Heilpraktiker (https://www.bdh-online.de/heilpraktiker/praxismanagement/abrechnung/gebuehrenverzeichnis/)

So ergibt es sich, dass Ich die erbrachten Leistungen nach GeBüH in Rechnung stelle. Sollte eine Leistung den darin enthaltenen Umfang übersteigen, wird das ebenfalls in Rechnung gestellt, nur nicht zwingend erstattet. Die Sätze, die i.d.R. erstattet werden können gern besprochen und eingesehen werden, so ergibt sich eine ungefähre Vorhersage in welcher Höhe die Rechnung erstattet wird. Diese Angabe ist selbstverständlich ohne Gewähr. 

Informationen zu den Terminen

Mit Beginn des Termins stehst Du im Mittelpunkt. Anhand der Anamnese (Krankengeschichte) die wir gemeinsam erhoben haben, des Ergebnisses der Metalvitalanalyse und meiner Untersuchung besprechen wir detailliert Deine Beschwerden und Symptome. Die Art der Untersuchung passe Ich individuell auf jede/n PatientIn an. Sollte das nicht ausreichen bzw. ist die Diagnosestellung nur sicher möglich mit einer Laboruntersuchung, dann besprechen wir das selbstverständlich auch gemeinsam.

Die von mir durchgeführte Untersuchung und die Diagnose sowie die Behandlungsverfahren sind individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL). Die Kosten dafür werden leider nicht standardmäßig von den gesetzlichen Krankenversicherungen übernommen. Einige Kassen haben inzwischen individuelle Programme durch die sie einige Behandlungen oder Arzneikosten erstatten. Da solltest du dich vorab bei deiner Kasse informieren.

Die meisten privaten Krankenkassen, Beihilfe und Zusatzversicherungen erstatten je nach dem von Dir gewählten Tarif meine Behandlungskosten ganz oder teilweise. Ich werde Dir auf Wunsch eine Rechnung nach der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GeBüH) erstellen, die Du bei deiner Versicherung zur Erstattung einreichen kannst. Hier zu kann Ich auch im Erstgespräch noch nähere Informationen geben. Sprich mich einfach an!

Terminabsage

Ich habe eine reine Bestellpraxis und vergebe daher feste Termine um genügend Zeit für deine Behandlung zu haben. Daher müssen Termine, die weniger als 24h vorher abgesagt werden, in Rechnung gestellt werden. 

Für Kinder und Jugendliche bis zum 25. Lebensjahr werden 20 Euro pro angefangene Viertelstunde berechnet. Hierzu sprich mich gerne an!